Bundestag und Bundesrat billigen Einigung über Video-Verhandlungen vor Gericht

Bundestag und Bundesrat haben am Freitag die Bund-Länder-Einigung über Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz gebilligt.

Bundestag und Bundesrat haben am Freitag die Bund-Länder-Einigung über Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz gebilligt. Darüber hatte sich der Vermittlungsausschuss am Mittwochabend verständigt. Der Einigung zufolge sollen Videoverhandlungen nur möglich sein, wenn sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der Vorsitzende Richter dem Einigungsvorschlag zufolge die Videoverhandlung sowohl gestatten als auch anordnen. Ordnet der Richter die Videoverhandlung an, „kann ein Verfahrensbeteiligter hiergegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen“, heißt es in dem vom Ausschuss verabschiedeten Text.

Mit dem sogenannten Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik soll es einfacher werden, mündliche Verhandlungen online zu führen. Dies soll bei Zivilprozessen, aber auch vor Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten künftig leichter möglich sein.

„Die Digitalisierung ist eine Chance für die Justiz. Sie macht sie noch stärker und effizienter“, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in Berlin. Der Parlamentsbeschluss für einen verstärkten Einsatz der Videokonferenztechnik bei Gericht leiste dazu einen Beitrag. ,“Was im Alltag der Bürgerinnen und Bürger eine Selbstverständlichkeit ist, ermöglichen wir nun auch in der Justiz“, betonte Buschmann. „Wir machen Verfahren schneller, kostengünstiger und ressourcenschonender.“ Terminvereinbarungen würden vereinfacht und Reisewege reduziert.

„Dank der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ermöglichen wir heute einen zentralen Schritt hin zu einem digitalen und bürgernahen Rechtsstaat“, erklärte die FDP-Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr. Von der Teilnahme an einer Verhandlung per Videokonferenz profitierten letztlich alle Verfahrensbeteiligten.

Langwierige Terminfindungsspiralen und entbehrliche Anreisen könnten so vermieden werden, betonte Helling-Plahr. „Es ist schlicht nicht mehr zeitgemäß, wenn Parteien und Anwälte stundenlang durch die Republik reisen müssen, um vielleicht nur ein paar Minuten vor Gericht zu verhandeln.“
© AFP

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