Der Bundestag hat eine weitere Novelle des Düngemittelgesetzes beschlossen. Der lange Zeit umstrittene Text wurde am Donnerstagabend mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen sowie der Linken verabschiedet. Die Verwendung von Dünger in landwirtschaftlichen Betrieben soll demnach künftig genauer dokumentiert werden, um die Verursacher von Grundwasserbelastungen zur Verantwortung ziehen zu können. Die Landwirtschaft übte Kritik.
Das Gesetz soll vor allem hohe Strafen durch die EU-Kommission abwenden. Wegen der hohen Belastung des Grundwassers durch Nitrat in vielen Regionen steht Deutschland seit Jahren in Brüssel am Pranger. Die Kommission hatte Deutschland seit 2012 immer wieder aufgefordert, die Düngeregeln zu verschärfen. Von hoher Nitratbelastung betroffen sind vor allem Gebiete mit intensiver Tierhaltung oder intensivem Gemüseanbau.
2018 urteilte der Europäische Gerichtshof final, dass Deutschland gegen die Nitrat-Richtlinie verstieß, es drohten hohe Strafzahlungen. Seitdem erließ die Bundesregierung strengere Regeln – etwa längere Sperrfristen, in denen gar nicht gedüngt werden darf, ein Düngeverbot für gefrorenen Boden sowie eine Neuausweisung besonders belasteter Gebiete.
Im vergangenen Juni stelle die Kommission dann ihre Verfahren ein, nachdem Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) eine weitere Anpassung des Düngegesetzes auf den Weg gebracht hatte. Nach dem Willen des Ministers sollte das Gesetz noch 2023 in Kraft treten. Aus der Landwirtschaft kam jedoch scharfe Kritik an einer weiteren Verschärfung der Regeln. Im Bundestag wurde noch monatelang über die Novelle gestritten.
Es sei „ein guter Ausgleich“ zwischen den Interessen der Allgemeinheit und der Landwirtinnen und Landwirte erreicht worden, hieß es aus der SPD-Fraktion zu der Einigung. Um das Verursacherprinzip zu stärken soll etwa ein „Monitoring“ der Düngepraxis der einzelnen Betriebe eingeführt werden. Zugleich soll es Vereinfachungen geben, etwa sollen Daten, die staatlichen Stellen bereits vorliegen, nicht noch einmal erfasst werden müssen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigte seine Kritik an dem Gesetz. In einigen Punkten gehe es über die EU-Vorgaben hinaus und schaffe – entgegen den Versprechungen der Bundesregierung – noch mehr Bürokratie, erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. „Das Ignorieren des eigenen Vorhabens (des Bürokratieabbaus) ist völlig unverständlich und stellt die Verlässlichkeit der Bundesregierung in Frage.“
Die Diskussionen gehen auch an anderer Stelle weiter: Für die Festlegung der zulässigen Bilanzwerte für Stickstoff und Phosphor wird eine neue Expertengruppe gegründet. In einem ersten Anlauf hatte ein dafür ernanntes Gremium sich 2020 und 2021 zehn Mal getroffen. Über einen „Diskussionsstand“ kamen die Experten wegen fehlenden Konsenses bei vielen Punkten aber nicht hinaus.
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