Kabinett verabschiedet neue Richtlinien für Gesamtverteidigung

Angesichts der veränderten Sicherheitslage hat das Bundeskabinett eine neue Strategie für die Verteidigung Deutschlands in Krisen- und Konfliktfällen beschlossen.

Angesichts der veränderten Sicherheitslage hat das Bundeskabinett eine neue Strategie für die Verteidigung Deutschlands in Krisen- und Konfliktfällen beschlossen. Sie beschreibe “die notwendigen Maßnahmen und Strukturen, um die Unabhängigkeit und Souveränität Deutschlands” zu sichern, teilten Bundesinnen- und Bundesverteidigungsministerium am Mittwoch mit. Die Rahmenrichtlinien stellten sicher, dass alle wichtigen Akteure – von der Bundeswehr über die Hilfsorganisationen bis hin zu den Zivilschutzbehörden – ihre Rollen in Krisenzeiten erfüllen könnten.

“Wir setzen auf integrierte Sicherheit. Alle staatlichen Ebenen müssen eng zusammenwirken”, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu dem Beschluss. “Die militärische und zivile Verteidigung haben wir eng verzahnt.”

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) verwies auf “eine verschärfte Bedrohungslage: im Cyberraum, durch Drohnen über Bundeswehrliegenschaften, Desinformationskampagnen und klassische Sabotage”. Ein derzeit ausgearbeiteter “Operationsplan Deutschland” solle festschreiben, “wer in welchem Krisenszenario welche Aufgabe zu übernehmen hat”.

Die am Mittwoch verabschiedeten Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung lösen entsprechende Regelungen aus dem Jahr 1989 ab. Als wesentliche Neuerungen nennen die Ministerien die Berücksichtigung von Bedrohungen aus dem Cyberraum und durch hybride Kriegsführung unterhalb der Schwelle eines militärischen Angriffs. Hinzu kommt demnach die Rolle Deutschlands als “Drehscheibe” für die Stationierung von Nato-Truppen im Herzen Europas. Deshalb werden vorgesehene Unterstützungsleistungen ziviler Stellen für die Bundeswehr bei einem Notstand “auch auf verbündete Streitkräfte erweitert”

Für den Zivilschutz werden in das 67-seitige Dokument neue Aufgabendefinitionen integriert, dies gilt auch für früher rein staatliche Versorgungskonzerne wie Bahn, Post und Telekom. Zudem werden moderne Warnsysteme berücksichtigt.
© AFP

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