Weil sie verschiedenen Gruppierungen von Geldautomatensprengern regelmäßig ein Fluchtauto überlassen haben sollen, hat das Landgericht Düsseldorf zwei Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt. Ein 31-jähriger Angeklagter erhielt eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Ein 24-jähriger Angeklagter wurde zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie wurden wegen Beihilfe schuldig gesprochen, unter anderem zum Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen.
Die Männer hätten sich dadurch eine erhebliche Einnahmequelle verschafft. Sie sollen laut Anklage aus einem marokkanisch-niederländischen Täternetzwerk heraus als Logistiker tätig gewesen sein. Ihre Aufgabe sei es gewesen, hochmotorisierte Fahrzeuge für Geldautomatensprengungen in Deutschland bereitzustellen und dabei die Identität der Täter zu schützen.
Mithilfe des bereitgestellten Tat- und Fluchtautos wurden laut Anklage elf Geldautomatensprengungen begangen. Dabei hätten die jeweiligen Täter insgesamt mehr als 400.000 Euro erbeutet und Schäden in Millionenhöhe verursacht. Die Taten ereigneten sich demnach bis Oktober 2021 in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Luxemburg.
Ein dritter Angeklagter im Alter von 39 Jahren soll selber Geldautomaten gesprengt haben. Er wurde laut der Gerichtssprecherin zur einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
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