AfD-Chefin Alice Weidel hat das Gerichtsurteil zur Rechtmäßigkeit der geheimdienstlichen Beobachtung der AfD als „so nicht akzeptabel“ bezeichnet und weitere rechtliche Schritte angekündigt. „Wir werden die nächsten Schritte sehr genau überlegen, aber wir werden uns dann wohl in Leipzig wiedersehen“, sagte Weidel nach dem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster am Montag in einem Pressestatement. Die AfD kann beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde gegen das Urteil einlegen.
Co-Parteichef Tino Chrupalla sagte dazu: „Wir werden für unsere Mitglieder, Wähler, aber auch für den Rechtsstaat alles ausschöpfen, was nötig ist, um für Rechtsstaatlichkeit zu sorgen.“ Die Parteichefs kritisierten, dass das Gericht der Partei verwehrt habe, weitere Beweisanträge vorzulegen.
„Sie werden programmatisch bei uns nichts finden, was in irgendeiner Weise verfassungsfeindlich ist“, sagte Chrupalla. Weidel fügte hinzu: „Wir stehen auf dem Boden unserer demokratischen Grundordnung. Und ich stelle sogar die These auf, dass keine andere Partei so auf dem Boden unserer Demokratie und des pluralistischen Austausches steht wie die AfD.“
Das OVG Münster hatte nach sieben Verhandlungstagen entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Es wies damit eine Klage der AfD dagegen zurück. Der Verfassungsschutz darf die Partei somit weiter beobachten.
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