Ein im vergangenen August ergangenes Urteil des Landgerichts im hessischen Hanau in einem Mordfall ohne Leiche ist rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mitteilte, verwarf der zweite Strafsenat die Revision des Angeklagten als unbegründet. Damit hat dessen Verurteilung zu lebenslanger Haft Bestand.
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der zum Zeitpunkt der Verurteilung 60-Jährige einen als wohlhabend geltenden 79 Jahre alten Geschäftsmann am 21. Januar 2021 in der Werkstatt einer Fahrzeughalle im Streit um Geld heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet hatte.
Der Kfz-Meister hatte die Fahrzeughalle gemietet, immer wieder kam es wegen Vertragsverletzungen des Mieters zu Streit. Seit dem Tattag wird der 79-jährige Vermieter vermisst. Weder konnte die Tatwaffe gefunden noch in dem Prozess der Tathergang aufgeklärt werden.
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