Ein Mordurteil des Landgericht Konstanz im Fall einer Frau, die im baden-württembergischen Markdorf in einem Geschäft erschossen wurde, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Im vergangenen August hatte das Landgericht Konstanz den 48-Jährigen wegen Mordes, vorsätzlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu lebenslanger Haft verurteilt.
Die Kammer sah als erwiesen an, dass der Angeklagte im Januar 2023 in Markdorf im betrunkenen Zustand in einem Geschäft auf seine getrennt von ihm lebende Ehefrau geschossen und sie dadurch tödlich verletzt hatte. Nach der Tat flüchtete er mit einem Taxi, wurde allerdings von Einsatzkräften bei einer sofort eingeleiteten Fahndung noch am selben Tag festgenommen.
Seine Frau hatte in dem Geschäft gearbeitet. Sie erlag noch vor Ort ihren Verletzungen. Das Gericht stellte als Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe fest. Zeugen der Tat wurden zwei weitere Mitarbeiter des Geschäfts. Beide erlitten gesundheitliche Beeinträchtigungen.
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