Quick-Freeze-Verfahren: Innenministerkonferenz fordert zusätzlich Datenspeicherung

Die Innenministerkonferenz pocht auf eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen und sogenannten Portnummern zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder pocht auf eine Speicherung von IP-Adressen und sogenannten Portnummern zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch. Die jüngste Einigung auf das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren, also das Einfrieren von Verbindungsdaten bei einem Verdacht auf schwere Straftaten, widerspreche der einheitlichen fachlichen Einschätzung der Länder, erklärte der amtierende IMK-Vorsitzende und Brandenburger Innenminister Michael Stübgen (CDU) am Donnerstag in Potsdam.

„Wir verzeichnen seit Jahren einen stetigen Anstieg im Bereich des Kindesmissbrauchs und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte“, erklärte Stübgen. „Dass das Strafrecht allein nicht zur Abschreckung ausreicht, dürften die bekanntgewordenen Missbrauchsfälle von Staufen, Bergisch-Gladbach, Lügde, Münster und Wermelskirchen in aller Deutlichkeit gezeigt haben.“

Auch der Europäische Gerichtshof halte die Vorratsdatenspeicherung für notwendig, um die Identität eines Täters zu ermitteln, der Kinderpornografie erworben, verbreitet, weitergegeben oder im Internet bereitgestellt habe, erklärte Stübgen weiter. „Quick-Freeze kann den anhaltenden Kindesmissbrauch nicht stoppen, wenn zuvor keine Daten auf Vorrat gespeichert wurden.“

Die Bundesregierung ignoriere das aber und treffe keine brauchbare gesetzliche Regelung. Derzeit könnten jährlich viele tausende Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen von Kindern nicht weiterverfolgt werden. „Wie oft realer und fortgesetzter Missbrauch hinter derartigen Bildern und Videos steckt, verkennt die Bundesregierung bei ihrer Haltung offensichtlich“, erklärte Stübgen. „Es ist für mich ein unerträglicher Zustand, dass wir unsere Möglichkeiten, Kinder vor solch schrecklichen Verbrechen zu schützen, nicht ausschöpfen.“

Die Parteien der Ampel-Koalition hatten sich in der vergangenen Woche auf das Quick-Freeze-Verfahren geeinigt. Die Frage der Speicherung von IP-Adressen wurde laut Bundesinnenministerium aber noch ausgeklammert. Während Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für die Speicherung eintritt, lehnt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sie ab.
© AFP

xity.de
Nach oben scrollen