Vor dem Hintergrund des Erstarkens der AfD mehren sich die Rufe nach einer parteiübergreifenden Initiative, um die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts abzusichern. „Wir sind offen, darüber zu sprechen, einen Kern bewährter Strukturen des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern“, sagte CDU-Chef Friedrich Merz den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Sonntag. Auch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) sprach sich für eine überfraktionelle Zusammenarbeit in dieser Richtung aus.
Die Idee ist, Einzelheiten zu Wahl und Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben. Dafür sowie für spätere Änderungen wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag nötig. „Diesen Vorstoß unterstütze ich“, sagte Bas der „Welt am Sonntag“. Merz forderte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf, einen konkreten Vorschlag zu machen.
Bas verwies auf die Lage in Polen: „Wir sehen bei unseren polnischen Nachbarn, wie schwierig es ist, die Einschränkung der Unabhängigkeit des höchsten Gerichts wieder zurückzunehmen.“ Die mittlerweile abgewählte Regierung der rechtskonservativen PiS hatte in Polen tiefgreifende Justizreformen angestoßen. Wegen der Untergrabung der Gewaltenteilung lag Warschau jahrelang mit der EU-Kommission über Kreuz.
„Wir sollten den gesetzlichen Rahmen schaffen, das Bundesverfassungsgericht so krisenfest wie nur möglich aufzustellen“, sagte Bas. „Und zwar so, dass die Regelungen nicht durch eine einfache Mehrheit gekippt oder mit einer Sperrminorität aufgehalten werden können.“
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