Arbeitsverträge soll es nach dem Willen der Ampel-Fraktionen künftig vollständig digital geben. SPD, Grüne und FDP einigten sich darauf, dass künftig die Textform ausreicht und Verträge somit auch ohne Unterschrift des Mitarbeitenden abgeschlossen werden können, wie die Fraktionen am Donnerstag mitteilten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnte allerdings davor, die Vorgaben weiter aufzuweichen.
Der nun beschlossene Passus soll Teil eines überarbeiteten Gesetzes zum Bürokratieabbau in Deutschland sein. Bisher war die Schriftform beim Abschluss eines Arbeitsvertrags nötig, bald sollen Verträge auch beispielsweise per Mail geschlossen werden können. „Die Regelungen werden den Alltag erleichtern und gleichzeitig Rechtssicherheit und die Interessen der Beschäftigten garantieren“, erklärte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprach von einem „Meilenstein“, von dem sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitierten. Arbeitsverträge in Textform sollen erlaubt werden, sofern die Dokumente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich sind und gespeichert und ausgedruckt werden können.
In einem Schreiben an verschiedene Verbände, das der Nachrichtenagentur AFP vorlag, erläuterte Buschmann die vorgesehen Regelungen näher. Etwa benötigen Arbeitgeber für die Gültigkeit digitaler Verträge einen Übermittlungs- oder Empfangsnachweis.
Nach wie vor sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zudem die Möglichkeit haben, eine Schriftform ihres Vertrages anfordern zu können, wenn sie dies wollen. „Keinesfalls darf dieser Grundsatz im weiteren Gesetzesverfahren aufgeweicht werden“, erklärte Anja Piel vom DGB. Im Konfliktfall komme es auf rechtssichere Belege an. Und die bräuchten Beschäftigte schwarz auf weiß.
Auch der für Arbeit uns Soziales zuständige Bundesminister Hubertus Heil (SPD) begrüßte die Einigung der Ampel in diesem Punkt. „Digitalisierung hilft, Bürokratie abzubauen, ohne Arbeitnehmerrechte zu verschlechtern. Das ist unser Weg“, sagte Heil der Düsseldorfer „Rheinischen Post“.
Für den Bundesverband Deutsche Startups ist die Änderung in dem Gesetz eine positive Botschaft. „Weg mit dem Papierkram, hin zu einfacheren digitalen Prozessen“, erklärte der Verband in Berlin. Nun aber müsse dieser „klare Kurs“ im parlamentarischen Verfahren „unbedingt beibehalten werden“.
Nach Ansicht des Digitalverbands Bitkom könnten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren. „Aber auch die Beschäftigten, denen so millionenfach unnötiger Aufwand und unnötige Kosten erspart werden“, erklärte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. ,Gleichzeitig forderte er mehr „Pragmatismus“ auch an anderen Stellen des Gesetzgebungsverfahrens. „Der Zwang zu Papier und händischer Unterschrift bleibt in Wirtschaft und Verwaltung noch an zu vielen Stellen eines der größten Hemmnisse einer durchgängigen Digitalisierung“, kritisierte der Bitkom-Chef.
Insgesamt soll das überarbeitete Gesetz zum Bürokratieabbau Unternehmen nach Angaben der Bundesregierung Entlastungen von 944 Millionen Euro bringen. Wichtigster Punkt ist demnach die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von handels- und steuerrechtlichen Buchungsbelegen von zehn auf acht Jahre. Außerdem soll etwa die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige bei Hotelübernachtungen entfallen.
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