Bewährungsstrafe für türkischen Linksextremisten vor Oberlandesgericht Düsseldorf

In einem Staatsschutzverfahren hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ein Mitglied der türkischen Linksextremistengruppe DHKP-C zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

In einem Staatsschutzverfahren hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Donnerstag ein Mitglied der türkischen Linksextremistengruppe DHKP-C zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der zum Prozessauftakt Mitte Januar 50 Jahre alte Mann erhielt wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Demnach gelten drei Monate als verbüßt.

Konkret wurde dem Mann zur Last gelegt, Teil der sogenannten Rückfront der Vereinigung auf dem Gebiet der Bundesrepublik gewesen zu sein. Dabei soll er vor allem Geldmittel zur Unterstützung des bewaffneten Kampfs der Vereinigung in der Türkei beschafft haben. Zudem sei er mit Propagandaarbeit betraut gewesen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf beantragte im Prozess eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren, die Verteidigung stellte keinen konkreten Antrag. Die DHKP-C will den türkischen Staat mit bewaffnetem Kampf beseitigen und durch eine marxistisch-leninistische Führung ersetzen. Sie beging in der Türkei zahlreiche Anschläge.
© AFP

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