Stadt Bamberg fördert Bürgerprojekte

Ab sofort können die Anträge für die Unterstützungsfonds der Stadt Bamberg gestellt werden. Insgesamt stehen 225.000 Euro für die Umsetzung von Ideen in drei Teilbereichen zur Verfügung.

Bamberg – Über 200 Projekte aus der Bürgerschaft wurden in den vergangenen zwei Jahren dank der Unterstützungsfonds umgesetzt. Sie stammen aus den Themenfeldern „Schule, Hort und Kindertagesstätten“, „Zusammenhalt in der Stadt“ und „Mobilität, Klima und Umwelt“. So wurde beispielsweise das Aufstellen von Informationstafeln zum Schutz der Feldlerche durch den Landesbund für Vogelschutz gefördert, die insbesondere im Bamberger Süden heimisch ist und u. a. vor freilaufenden Hunden in der Brutzeit geschützt werden muss. Mit der Café-Ape „Paul“ hat die Evang- Luth. Gesamtkirchengemeinde Bamberg ein Angebot geschaffen, bei dem Stadtteilbewohner:innen miteinander ins Gespräch kommen, sich kennen lernen und Kontakte untereinander aufbauen können. Im Michaelsberger Wald entstanden legal angelegte und nutzbare Mountainbike-Strecken, während in der Graf-Arnold-Straße auf Initiative eines Anwohners ein Kinderspielplatz eingerichtet wurde und in der Innenstadt das Festival „All along Königstraße“ über die Bühne ging. Auch diese Projekte unterstützte die Stadt Bamberg.

Solche unterschiedlichen Projekte möchte die Stadt Bamberg auch in diesem Jahr wieder ermöglichen. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Institutionen ihre Anträge einreichen. Alle Informationen zu den drei Unterstützungsfonds, die Förderrichtlinien und die direkte  Möglichkeit den Antrag online zu stellen, sind auf der Internetseite www.stadt.bamberg.de/unterstuetzungsfonds zu finden. Antragsschluss ist am 5. Juli 2023.

Mit allen Unterstützungsfonds werden Projekte gefördert, die auf lokaler Ebene einen Beitrag fürs Gemeinwohl leisten und den Bambergerinnen und Bambergern zugutekommen. Über die eingegangenen Anträge entscheidet im Herbst der zuständige Fachsenat des Stadtrates. Jedes bewilligte Projekt kann mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Der einjährige Umsetzungszeitraum beginnt am 1. Oktober 2023.

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