Lebenslange Haft für tödliche Attacke auf junge Frauen bei Schloss Neuschwanstein

Im Prozess um die Gewalttat an zwei US-Touristinnen nahe Schloss Neuschwanstein in Bayern hat das Landgericht Kempten den Angeklagten wegen Mordes, Vergewaltigung und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

„Eine gnadenlose Vernichtung eines jungen, hoffnungsvollen Lebens“: Mit drastischen Worten hat der Vorsitzende Richter Christoph Schwiebacher am Montag am Landgericht Kempten das Urteil zur Gewalttat nahe Schloss Neuschwanstein in Bayern begründet. Für die Attacke an zwei US-Touristinnen soll der ebenfalls aus den USA stammende Troy Philipp B. lebenslang in Haft, außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.

Der Fall hatte im Juni vergangenen Jahres international für Entsetzen gesorgt. Retter hatten die beiden 22 Jahre und 21 Jahre alten Frauen an einem Abhang schwerst verletzt nahe der Marienbrücke am weltbekannten Schloss entdeckt und geborgen. Die 21-Jährige starb kurz danach im Krankenhaus.

Wie die Ermittlungen ergaben, hatte B. die jüngere der beiden Touristinnen vergewaltigt und dabei bis zum Tod stranguliert und anschließend einen 50 Meter tiefen Abhang hinunter gestoßen. Ihre Freundin hatte er zuvor den Abhang hinab gestoßen, um die 21-Jährige ohne Störung vergewaltigen zu können.

B. gestand die Taten zu Beginn des Prozesses. Das Gericht verurteilte ihn wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge, versuchten Mordes und Körperverletzungsdelikten. Mit dem Strafmaß folgte es im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Diese hatte allerdings neben der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld auch den Vorbehalt einer anschließenden Sicherungsverwahrung beantragt. Die Verteidigung forderte eine lebenslange Haft ohne Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Die Verteidigung von B. kündigte nach dem Urteil an, für diesen in Revision gehen zu wollen. Dabei gehe es um die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Rechtsanwalt Alexander Stevens sagte, B. habe die Verteidiger gebeten, die schriftliche Urteilsbegründung zu prüfen.

Unabhängig vom Ausgang einer möglichen Revision rieten die Verteidiger B. nach eigenen Angaben dazu, seine Strafe in Deutschland abzusitzen und nicht eine erst nach Jahren mögliche Auslieferung in die USA zu beantragen. Die Verteidiger erklärten dies mit den besseren Haftbedingungen in Deutschland.

In seiner Urteilsbegründung verwies der Richter darauf, dass der Besuch des weltberühmten Schlosses der letzte Tag einer Europareise der beiden Freundinnen zur Feier ihres Universitätsabschlusses gewesen war. „Es sollte der krönende Abschluss ihrer Reise sein“, sagte er.,Auf B. trafen die beiden asiatischstämmigen Frauen während ihrer Wanderung zufällig. Dieser lockte sie laut Urteil danach an einen Aussichtspunkt, wo er für die Frauen unvorhersehbar mit seinem brutalen Übergriff begann.

Der Angeklagte habe sich zuvor auf seiner eigenen Wanderung sexuell zu erregen begonnen, wie Bildaufnahmen zeigten, sagte der Richter. Es sei ihm ausschließlich um sexuelle Motive gegangen. Auf seinem Handy seien zahlreiche Pornofilme mit asiatisch aussehenden Frauen entdeckt worden.

„Die Tat war unfassbar brutal und rücksichtslos“, sagte Richter Schwiebacher. B. sei den beiden jungen Frauen körperlich überlegen gewesen und habe ausgenutzt, dass diese nicht mit seiner Attacke gerechnet hätten. Außerdem sei die Tat unfassbar kaltblütig gewesen.

B. habe sein 21 Jahre altes Opfer nahe einem stark frequentierten Weg vergewaltigt. Als Zeugen vorbeikamen, habe er nur kurz „sorry“ gerufen und seine Hose geschlossen. Die Zeugen hätten gedacht, sie hätten einvernehmlichen Sex gestört. Als die Zeugen verschwunden waren, habe B. sein sterbendes Vergewaltigungsopfer „entsorgt wie einen Sack Abfall“ und zu deren Freundin den Abhang hinunter geworfen.

Die Freundin überlebte den Sturz mit Prellungen und Hämatomen. Den Angriff auf sie wertete das Gericht als versuchten Mord. In einem im Prozess verlesenen Brief gab die Frau an, durch die Tat aufs Schwerste traumatisiert zu sein.
© AFP

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