Das Gericht der Europäischen Union entscheidet am Mittwoch (09.30 Uhr) in Luxemburg über mehrere Klagen gegen das öffentliche Finanzierungsmodell für die Fehmarnbeltquerung zwischen Deutschland und Dänemark. Der Straßen- und Eisenbahntunnel ist bereits im Bau. Die EU-Kommission hatte die Finanzierung 2015 zum ersten Mal genehmigt. (Az. T-390/20 u.a.)
2018 erklärte das Gericht diesen Beschluss jedoch teilweise für nichtig, weil es kein förmliches Prüfverfahren für die dänischen Maßnahmen zugunsten der staatlichen Planungsgesellschaft gegeben habe. Die Kommission leitete daraufhin ein Prüfverfahren ein und genehmigte das Finanzierungsmodell 2020 erneut. Dagegen klagten Fährunternehmen. Auch Dänemark wandte sich gegen den Beschluss, aber nur, weil die Maßnahmen zugunsten der Gesellschaft als staatliche Beihilfe eingestuft wurden. Nun soll das Gericht erneut entscheiden.
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