Faeser will Ausschluss der AfD von Parteienfinanzierung nicht ausschließen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss der rechtsextremen NPD-Nachfolgepartei Die Heimat von der staatlichen Parteienfinanzierung hat Innenministerin Nancy Faeser (SPD) einen solchen Schritt auch für die AfD nicht ausgeschlossen.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss der rechtsextremen NPD-Nachfolgepartei Die Heimat von der staatlichen Parteienfinanzierung hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) einen solchen Schritt auch für die AfD nicht ausgeschlossen. „Man darf diese Instrumente, um eine Demokratie auch wehrhaft zu machen, nie ausschließen“, sagte Faeser am Donnerstag im ZDF-„Morgenmagazin“.

Gleichzeitig verwies Faeser aber auf die hohen rechtlichen Hürden. Die Sicherheitsbehörden müssten hier entsprechende Vorlagen liefern, um so etwas begründen zu können. Faeser verwies auf das vor dem Oberverwaltungsgericht Münster laufende Verfahren, in dem sich die AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wehrt. Hier wird Mitte März eine Entscheidung erwartet.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die rechtsextreme Partei Die Heimat – früher NPD – für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Dadurch entfällt auch die steuerliche Begünstigung der Partei und von Spenden an sie, wie das Gericht entschied. In der Politik ist nach der Entscheidung eine Diskussion gestartet, ob das Urteil eine Blaupause für den Umgang mit der AfD sein kann.
© AFP

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