Weniger Inhalt und höherer Preis: Die Brotchips des Herstellers Mondelez sind mit großem Abstand zur „Mogelpackung des Jahres“ gewählt worden. Allein 54,7 Prozent und damit mehr als die Hälfte der 21.279 abgegebenen Stimmen entfiel auf den Snack, der nach einem Markenwechsel im vergangenen Jahr um 127 Prozent teurer geworden war, wie die Verbraucherzentrale Hamburg am Dienstag mitteilte. Zur Wahl standen fünf Artikel.
Hintergrund des deutlichen Preisanstiegs bei den Brotchips ist ein Markenwechsel: Im Zuge einer Firmenübernahme hatte Mondelez die Bake Rolls unter der bekannteren Marke Tuc in den Verkauf gebracht. Der Inhalt der Tüten schrumpfte von 250 auf 150 Gramm, der Preis stieg von 1,39 Euro auf 1,89 Euro, bei manchen Händlern kosten die Bake Rolls sogar 1,99 Euro. Abgesehen vom Salzgehalt habe sich bei den Brotchips nichts verändert.
Das Unternehmen hatte dazu lediglich erklärt, salzige Chips unter der Marke Tuc bündeln zu wollen. Die Verbraucherschützer sprachen hingegen von einem „dreisten Marketingtrick“. Es sei „unverständlich“, weshalb der Handel dabei mitmache.
Mit großem Abstand hinter dem Gewinner des Negativpreises folgte mit 16,8 Prozent das Oreo-Stieleis des Hersteller Froneri. Dieser hatte nicht nur die Anzahl der Eissnacks in der Packung von vier auf drei reduziert, sondern auch die Größe des einzelnen Eises. Die Mundspülung von Johnson & Johnson, deren Inhalt bei gleichem Preis schrumpfte, landete mit 10,6 Prozent auf dem dritten Platz.
Eine Marzipanschokolade von Aldi bekam 9,9 Prozent und die Yoghurt-Gums von Katjes 7,9 Prozent. Auch hier waren weniger Inhalt sowie veränderte Rezepturen bei gleichem Preis das Problem. Viele Hersteller verwiesen zum Zeitpunkt der Nominierung ihrer Produkte auf gestiegene Kosten sowie den Trend zu kleineren Portionsgrößen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg forderte die Politik zum Handeln auf, damit Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Mogelpackungen geschützt sind. Lösungen könnten sein, dass Hersteller ihre Verpackungen prinzipiell bis zum Rand befüllen und bei Veränderungen alte und neue Füllmenge sowie die prozentuale Reduzierung auf der Packung angeben müssen.
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