Der Bundestag berät am Donnerstagabend erstmals über das Vorhaben der Regierung, Freiwilligendienste künftig leichter auch in Teilzeit zu ermöglichen. „Außerdem werden wir die Obergrenze des Taschengeldes anheben“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) am Vormittag der Nachrichtenagentur AFP zu dem Gesetzentwurf. Dessen Ziel sei, den Freiwilligen für ihr Engagement „gute Rahmenbedingungen zu bieten“.
Bisher ist ein Freiwilligendienst in Teilzeit für unter 27-Jährige nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses möglich, etwa der Pflege von Angehörigen. „Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst und in den Jugendfreiwilligendiensten schenken unserer Gesellschaft ein Jahr ihres Engagements“, sagte nun Paus. „Es wird ihnen zukünftig möglich sein, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu leisten, ohne Gründe nachweisen zu müssen.“
Die Arbeitszeit soll ab einer Mindestgrenze von 20 Wochenstunden laut Gesetzentwurf individuell zwischen Einsatzstelle und Freiwilligen vereinbart werden können. Paus äußerte sich erfreut, dass das Freiwilligen-Teilzeitgesetz mit der ersten Beratung im Bundestag jetzt einen Schritt vorankomme.
Zur Anhebung der Obergrenze für das Taschengeld sagte die Ministerin: „Dabei geht es uns auch um Anerkennung ihres wichtigen Beitrags – insbesondere auch zur Förderung unserer Demokratie.“ Die Obergrenze orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Derzeit liegt der Höchstbetrag für das Taschengeld bei 438 Euro monatlich. Durch die Gesetzesänderung würde der Betrag auf Grundlage der Rechenwerte von 2023 auf 584 Euro ansteigen.
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