Rhein-Kreis Neuss: Verwaltung zwischen den Feiertagen geöffnet

Während viele Behörden zwischen Weihnachten und Neujahr schließen, bleibt die Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss in den Tagen vor dem Jahreswechsel am 27., 28. und 29. Dezember geöffnet.

Rhein-Kreis Neuss – In der Regel sollten Bürger vorher einen Termin vereinbaren. Die Internetseite www.rhein-kreis-neuss.de bietet einen Überblick über alle Öffnungszeiten und die Ansprechpartner der Kreisverwaltung.

Unbedingt erforderlich ist eine vorherige Terminvereinbarung insbesondere beim Straßenverkehrsamt und bei der Ausländerbehörde. Außerdem weist das Straßenverkehrsamt darauf hin, dass die Dienststellen des Straßenverkehrsamtes in Dormagen und Meerbusch vom 27. bis 29. Dezember geschlossen bleiben. An diesen Tagen öffnen nur die Dienststellen in Neuss und Grevenbroich. Zulassungsdienste und Händler können ihre Vorgänge dann nur in Neuss abgeben. Zur Terminvereinbarung des Straßenverkehrsamtes geht es unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/rundumsauto. Häufig werden für den jeweiligen Tag zusätzliche Termine ab 8 Uhr eingestellt, so dass es sich lohnt, auch aktuell nach einem passenden Termin zu suchen.

Zur Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde des Rhein-Kreises Neuss, die für Personen aus den Städten Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch sowie der Gemeinde Rommerskirchen zuständig ist, geht es unter dem folgenden Link: www.rhein-kreis-neuss.de/termin323

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