EU einigt sich auf neue Energievorgaben für Gebäude – keine Sanierungspflicht

Die EU hat sich auf neue Energievorgaben für private und öffentliche Gebäude geeinigt. Eine Sanierungspflicht für Hausbesitzer, wie sie ursprünglich im Vorschlag der EU-Kommission vorgesehen war, soll es nicht geben.

Die EU hat sich im Kampf gegen den Klimawandel auf neue Energievorgaben für private und öffentliche Gebäude geeinigt. Vertreter von EU-Parlament und Mitgliedstaaten vereinbarten eine Reform der Gebäuderichtlinie. Eine Sanierungspflicht für Hausbesitzer, wie sie ursprünglich im Vorschlag der EU-Kommission vorgesehen war, soll es demnach nicht geben.

Die Einigung vom Donnerstagabend sieht nach Angaben des EU-Parlaments vor, dass ab dem Jahr 2030 alle neuen Gebäude klimaneutral sein sollen. Für Gebäude in öffentlicher Hand gilt dies bereits ab dem Jahr 2028. Der gesamte Gebäudebestand soll außerdem bis 2050 klimaneutral sein.

„Wir müssen den Bürgern helfen, Geld zu sparen, und sie vor schwankenden Energiepreisen schützen“, erklärte der zuständige Berichterstatter Ciarán Cuffe. „Deshalb haben wir einen Weg gewählt, der die Energierechnungen für alle senken kann, für Hausbesitzer und Mieter gleichermaßen.“

Der Kommissionsvorschlag hatte in Deutschland für viel Aufregung gesorgt. Er sah eine verpflichtende Sanierung für die energetisch schlechtesten Gebäude vor. Die Bundesregierung hatte sich lange dafür ausgesprochen – im Zuge der Debatte um das Gebäudeenergiegesetz war sie aber davon abgerückt.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) erklärte nun am Freitag, der in Brüssel gefundene Kompromiss „orientiert sich an der Realität und überfordert weder die Familie im Einfamilienhaus auf dem Land noch den Bäckermeister mit kleiner Backstube und Verkaufsraum“. Sie trete dafür ein, „dass wir zuerst Schulen, Feuerwehrwachen und andere öffentliche Einrichtungen sanieren“. Davon profitierten alle.

Der Eigentümerverband Haus & Grund äußerte sich erleichtert; Hauseigentümer hätten nun die „notwendige Flexibilität“, ihr Gebäude bis 2045 umzubauen. Eine Sanierungspflicht hätte „zu einem massiven Werteverfall, Vermögensverlust und zahlreichen Hausnotverkäufen geführt“. Diese Gefahr sei nun vom Tisch. ,Um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, sprach sich der Verband für eine CO2-Bepreisung mit einer Rückgabe der Einnahmen an die Bürger in Form eines Klimageldes aus. Das wäre „der einfachste, günstigste und wirksamste Weg“.

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen riet statt eines „verengten Blicks auf die Sanierung von Einzelgebäuden“ zu Quartiersansätzen. Ganze Wohnquartiere mit den jeweils sinnvollsten und möglichst kostengünstigen Maßnahmen energetisch auf Vordermann zu bringen, sei „auf bezahlbare Weise erreichbar“. Auch Geywitz erklärte: „Wir werden die Klimaziele einhalten, zum Beispiel indem wir ganze Quartiere einbeziehen und nicht jedes einzelne Gebäude.“

Die EU-Einigung sieht die allgemeine Vorgabe vor, den durchschnittlichen Energieverbrauch im Gebäudebereich um mindestens 16 Prozent bis 2030 und mindestens 22 Prozent bis 2035 im Vergleich zu 2020 zu senken. Zwar soll der Fokus auf den am bislang schlechtesten sanierten Gebäuden liegen, das Erreichen der Vorgabe liegt aber weitgehend in der Verantwortung der jeweiligen Mitgliedstaaten. Nur für Nicht-Wohngebäude bleibt die Vorgabe, dass die 16 Prozent der am schlechtesten sanierten bis 2033 renoviert werden müssen.

Die Umweltorganisation BUND kritisierte die Einigung scharf: Das Herzstück der Richtlinie sei „zum Bettvorleger degradiert“. Das sei sozial und ökologisch inakzeptabel. „Denn die energetisch schlechtesten Gebäude befeuern die Klimakrise und Energiearmut.“ In schlecht sanierten Häusern sind die Heizkosten deutlich höher; dort wohnen oft die wirtschaftlich Schwächsten.

Die EU-Einigung sieht auch eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen vor, wenn dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen funktionieren, sollen bis 2040 ersetzt werden. Ab 2025 darf der Einbau etwa einer Gas- oder Ölheizung nicht mehr finanziell gefördert werden. Möglich sind aber finanzielle Anreize zum Einbau einer Hybridlösung, wenn der Gaskessel etwa zusammen mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe betrieben wird.

Die Einigung muss vom Parlament und vom Rat der Mitgliedstaaten noch abschließend gebilligt werden. Laut EU-Kommission sind in der EU Gebäude für 40 Prozent des Energieverbrauchs und für 36 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich.
© AFP

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