Krefeld – Ziel ist es, die freie Kulturszene langfristig zu stärken und die Vergabe städtischer Zuschüsse transparenter zu gestalten. „Kultur braucht Verlässlichkeit. Mit der institutionellen Förderung wollen wir freien Kultureinrichtungen in Krefeld mehr Planungssicherheit geben, damit sie ihre wichtige Arbeit für das kulturelle Leben unserer Stadt nachhaltig fortsetzen können“, sagt Dr. Katharine Leiska, Kulturbeauftragte der Stadt Krefeld. Anträge sollen freie Kultureinrichtungen und -initiativen stellen können, die seit mindestens drei Jahren bestehen, ganzjährig kulturelle Angebote in Krefeld machen und einen nachweisbaren Bezug zur Stadt haben. „Die Förderung orientiert sich an den Handlungszielen der neuen städtischen Kulturstrategie“, so Leiska. Der Kulturausschuss berät die neuen Richtlinien am heutigen Dienstag, 3. November, der Rat soll am Donnerstag, 5. November, entscheiden.
Einen Anspruch auf Förderung gibt es nicht
Eine Jury bewertet die Anträge unter anderem nach der Qualität der Kulturarbeit, Nachhaltigkeit, Vielfalt und Teilhabe. Wenn die Fördergelder nicht für alle Anträge ausreichen, werden anteilige Förderungen gewährt. Erforderlich für den Antrag sind ein Konzept der kulturellen Arbeit unter Berücksichtigung der Förderkriterien, ein Finanzierungsplan sowie die Auswahl von zwei inhaltlichen Schwerpunkten: Vernetzung und Kooperation, Sicherung von Kulturgütern und Gebäuden, kulturelle Stadt- und Quartiersentwicklung oder Digitalität und Künstliche Intelligenz. Einen Anspruch auf Förderung gibt es nicht. Rein kommerzielle Anbieter und einmalige Projekte sind ausgeschlossen. Die Förderung ist als Teilfinanzierung angelegt. Die Einrichtungen sollen eigene Einnahmemöglichkeiten und Drittmittel ausschöpfen und deren Umfang im Antrag darstellen. Die Mindestantragssumme beträgt 500 Euro pro Jahr.
Die Anträge müssen bis Montag, 30. November, (10 Uhr) beim Kulturbüro der Stadt eingereicht werden. Die Jury macht einen Vorschlag zur Verteilung, der Kulturausschuss entscheidet auf Grundlage der verfügbaren Haushaltsmittel. Anschließend schließt die Stadt mit den jeweiligen Anbietern eine Fördervereinbarung ab. Bereits geförderte Einrichtungen können spätestens sechs Monate vor Ende ihrer Fördervereinbarung einen neuen Antrag stellen.




