Essen – In Essen erhalten sie landesweit geförderte Zuschüsse, um den Bildungs- und Betreuungsauftrag von Kitas sinnvoll zu erweitern. Ab dem Kita-Jahr 2026/2027 ändern sich Verteilung und Struktur der Förderpakete, verbunden mit Anpassungen im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW).
Kernpunkte der Förderpakete
Pro Kita-Jahr werden 25.268,19 Euro als Landeszuschuss gewährt. In Essen stehen insgesamt 114 Förderpakete zur Verfügung, die flexibel einzelnen Kitas oder Verbünden zugeteilt werden können. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) des Landes NRW: Familienzentren müssen in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen sein und ein anerkanntes Gütesiegel besitzen
Veränderungen ab 2026/2027
Ostviertel: Kita Gustav-Hicking-Str. 27a wird nach der Schließung der Kita Klosterstr. 54 als Einzelfamilienzentrum neu zertifiziert.
Holsterhausen: Windmühlenstr. 14 wird nach Auflösung des bisherigen Verbunds ab 2026/2027 als Einzelfamilienzentrum neu zertifiziert.
Altenessen-Süd: Kita Hundebrinkstr. 35 ist kein Familienzentrum mehr; Trägerwechsel führt zu freier Förderpaket-Verteilung durch die Projektgruppe Familienzentren. Ergebnis wird dem Jugendhilfeausschuss am 8. September 2026 vorgelegt.
Ausbau über ungenutzte Kontingente
Ab 2026/2027 erfolgt der weitere Ausbau ausschließlich über bislang ungenutzte oder übertragenen Bestandskontingente. Insgesamt werden 113 der 114 verfügbaren Pakete nach Abschluss der Neuzertifizierungen auf 140 Kitas sowie zwei Verbundpartner verteilt (Bürger- und Jugendhaus als neue Partner). Ab 2027/2028 sollen freiwerdende Mittel gemäß dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) für die qualitative Weiterentwicklung genutzt werden. Ziel ist die Entwicklung von sogenannten Chancen-Kitas in sozial belasteten Räumen, die Sprachbildung, Teilhabe, Elternberatung und Netzwerkarbeit unter einem Dach bündeln.




