Düsseldorf – Anlass ist die aktuelle Mietwerterhebung, bei der die Landeshauptstadt um Unterstützung bittet. Die Stadt erhebt in regelmäßigen Abständen die Wohnungsmieten des gesamten Düsseldorfer Wohnungsmarktes. Grundlage ist eine Befragung zufällig ausgewählter Vermieterinnen und Vermieter. Die Ergebnisse dienen der Ermittlung der Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung. Diese Mietobergrenzen sind erforderlich, da die Stadt gesetzlich verpflichtet ist, die Wohnkosten von Bedarfsgemeinschaften im Bezug von Arbeitslosengeld II sowie von Sozialhilfe in angemessenem Umfang zu übernehmen. Maßgeblich dafür ist das jeweilige Mietenniveau des örtlichen Wohnungsmarktes.
Mehr als zehn Prozent aller Wohnungen in Düsseldorf werden von Beziehenden von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe genutzt. Mit über 40.000 Haushalten stellen sie eine relevante Nachfragegruppe auf dem lokalen Wohnungsmarkt dar.
Für die aktuelle Mietwerterhebung werden erneut zufällig ausgewählte Vermieterinnen und Vermieter um Mitwirkung gebeten. Sie erhalten ein Informationsschreiben sowie einen Fragebogen. Alternativ können die erforderlichen Angaben auch online über eine passwortgeschützte Verbindung übermittelt werden.
Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig. Durch ihre Beteiligung leisten die Teilnehmenden jedoch einen wichtigen Beitrag dazu, dass öffentliche Mittel sachgerecht, transparent und effizient eingesetzt werden können.
Die Erhebung und Auswertung der Mietdaten erfolgt durch das Amt für Statistik und Wahlen. Das Amt verfügt über eine datenschutzrechtlich abgeschottete Statistikstelle, die eine rechtssichere Ermittlung der Bedarfe der Unterkunft und vertrauliche Verarbeitung der Daten gewährleistet.
Mit der Festlegung der neuen Mietobergrenzen wird in der zweiten Jahreshälfte 2026 gerechnet.




