Hanau: Leinenpflicht für Hunde in Wäldern und Wiesen

Seit März gilt in vielen Außenbereichen der Stadt Hanau wieder die saisonale Leinenpflicht für Hunde.

Hanau – Hintergrund ist der Schutz von Wildtieren während der Brut- und Setzzeit. Bis zum 30. Juni müssen Hunde in weiten Teilen der Hanauer Landschaft angeleint werden. Gerade im Frühjahr sind viele Wildtiere besonders störungsempfindlich. Vögel brüten, andere Tierarten ziehen ihren Nachwuchs groß. Werden Tiere in dieser sensiblen Phase aufgeschreckt, verlassen sie häufig ihre Nester oder Verstecke. Die Folge ist, dass Eier oder Jungtiere ungeschützt zurückbleiben und sterben.

Um solche Störungen zu vermeiden, hat die Stadt Hanau eine entsprechende Regelung erlassen. Während der Brut- und Setzzeit gilt die Leinenpflicht in allen Wäldern und den meisten Wiesen rund um Hanau. Das Gebiet deckt sich meist mit dem Landschaftsschutzgebiet Hanau Stadt. Auch in Bereichen, in denen keine verpflichtende Leinenregelung gilt, empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde, Hunde in Wiesen und Wäldern anzuleinen, um Wildtiere möglichst wenig zu stören. In den Naturschutzgebieten der Stadt müssen Hunde grundsätzlich das ganze Jahr über angeleint sein.

Wer seinem Tier dennoch ausreichend Auslauf ohne Leine ermöglichen möchte, kann dafür die ausgewiesenen Hundefreilaufanlagen im Stadtgebiet nutzen. Diese befinden sich in Steinheim am Lämmerspieler Weg, südlich der Bruchwiesen (Zugang über die Martin-Luther-King-Anlage) sowie im Freigerichtviertel.

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