Kommunalwahl in Krefeld: Versandt der Wahlbenachrichtigungen

Mit der Verteilung der Wahlbenachrichtigungen ab Montag, 4. August, erfahren rund 175.500 Krefelder Wahlberechtigte, wo sie bei der Kommunalwahl am Sonntag, 14. September 2025, ihre Stimme abgeben können.

Krefeld – Neben der Wahl in einem der 118 Wahllokale, besteht auch die Möglichkeit zur Briefwahl. Briefwahlanträge können bequem online über den auf der Wahlbenachrichtigung befindlichen QR-Code, per E-Mail an Briefwahl@krefeld.de oder per Post mit dem Antragsformular auf der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Bei der Beantragung per E-Mail müssen Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden. „Zusätzlich können Wahlberechtigte die Unterlagen im Briefwahlbüro im Seidenweberhaus am Theaterplatz persönlich abholen und gegebenenfalls direkt vor Ort die Stimme abgeben“, erklärt Wahlamtsleiter Dr. Bastian Strobel. Das Briefwahlbüro ist ab Montag, 11. August, geöffnet: montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr.

Zu den Kommunalwahlen gibt es drei Stimmzettel, jeweils einen für die Wahl des Oberbürgermeisters, des Stadtrats und der Bezirksvertretung. Wahlberechtigte haben jeweils eine Stimme. Sollte bei der Oberbürgermeisterwahl keiner der Kandidaten mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen, wird es am Sonntag, 28. September, eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten geben, die die meisten Stimmen bekommen haben. Wer Briefwahlunterlagen beantragt, kann dies auch gleich für die eventuelle Stichwahl mit anfordern. Weitere Informationen gibt es per E-Mail an wahlen@krefeld.de oder per Telefon unter 0 21 51 / 86 44 90.

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