Bremerhaven: Parkplätze vor Stadthäusern werden kostenpflichtig

Ab Freitag, 1. August 2025, wird das Parken auf den Parkflächen vor den Stadthäusern sowohl für Besucher:innen als auch für Beschäftigte des Magistrats teilweise kostenpflichtig.

Bremerhaven – Grund dafür sind die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung notwendigen Spaßmaßnahmen, die auch eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung sowie die Erhöhung von Parkgebühren in der Stadt Bremerhaven vorsehen. Bislang waren die Stellplätze an der Hinrich-Schmalfeldt-Straße vor den Stadthäusern 1 bis 5 kostenfrei.

Ab dem 1. August 2025 müssen jetzt werktags zwischen 06.00 Uhr und 13.00 Uhr Gebühren entrichtet werden. Die Gebührensätze richten sich nach der Gebührenordnung für die Nutzung von öffentlichen Parkflächen in der Stadt Bremerhaven: Sie betragen derzeit 0,50 Euro für die ersten 50 Minuten und für jede weiteren angefangenen 10 Minuten 0,10 Euro. Für das Kurzzeitparken mit einer Höchstdauer von 20 Minuten beträgt die Gebühr 0,10 Euro. Die Gebühr für ein Tagesticket beträgt 3,50 Euro.

Für die Beschäftigten steht als Alternative ein kostengünstiges Monatsticket für den Stadthallenparkplatz zur Verfügung.

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