Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Donnerstagabend in erster Lesung beraten und dann an den zuständigen Ausschuss verwiesen. In Deutschland bestehe weiterhin „ein strukturelles Ungleichgewicht“ zwischen Mietern und Vermietern, erklärten die Fraktionen. Ein Beschluss des Entwurfs im Parlament ist wegen der fehlenden Mehrheit der Regierungsparteien jedoch fraglich.
Die Mietpreisbremse gibt den Bundesländern die Möglichkeit, in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt die Mieterhöhungen bei Neuvergabe von Wohnungen zu deckeln. Die Kosten dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete dann nicht mehr als zehn Prozent übersteigen.
Ein Auslaufen der Mietpreisbremse Ende 2025 „würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen“ und könnte mit Blick auf ebenfalls hohe Energiekosten und die Inflation Menschen mit niedrigen Einkommen „aus ihren angestammten Stadtvierteln verdrängen“, heißt es im Gesetzentwurf.
Nach bisheriger Regelung gilt die Mietpreisbremse nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden. Diese neue Grenze soll laut Gesetzentwurf der 1. Oktober 2019 sein. Das Bundeskabinett hatte die Verlängerung der Mietpreisbremse bereits in der Vorwoche beschlossen.
Die FDP lehnt die Regelung ab. Die Fraktion forderte ihrerseits, befristete Sonderreglungen im Baugesetzbuch zu schaffen. Dadurch sollen Wohnbauprojekte schneller umgesetzt werden können und den Wohnungsmarkt in angespannten Städten und Kommunen entlasten. Der FDP-Vorschlag sieht vor, „in erforderlichem Umfang von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen, wenn dies der Schaffung von Wohnraum dient und die Gemeinde zustimmt“.
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