Düsseldorf – Die vorhandenen „Gelben Tonnen“ werden ab dem 1. Januar 2025 zur „Wertstofftonne“. In diese sollen auch sogenannte „stoffgleiche Nichtverpackungen“ gegeben werden. Dies sind Abfälle aus Metall oder Kunststoff, zum Beispiel kaputte Koch-Utensilien, Gießkannen etc., die keine Verpackungen sind. Die beiliegende Grafik illustriert dies. Wichtig: Restmüll oder auch Elektroschrott, Textilien oder andere Abfälle gehören nicht in die Wertstofftonne.
„Bisher taten sich viele Menschen oft schwer mit dem, welcher Abfall in die Gelbe Tonne gehört. Das haben wir erfolgreich vereinfacht, indem wir die Gelbe Tonne im nächsten Jahr durch die neue Wertstofftonne ersetzen“, erklärt Mobilitäts- und Umweltdezernent Jochen Kral und fährt fort, „dieses neue Angebot ist ein weiterer Schritt in Richtung ‚Zero-Waste-City‘, Haushalte können damit ihren Restmüllanteil reduzieren und so die zu zahlenden Gebühren besser selber beeinflussen.“
Bei der „Blauen Tonne“ für Altpapier wird ab dem 1. April 2025 die Leerungshäufigkeit von 14-täglich auf wöchentlich erhöht. Dadurch können die Düsseldorfer Haushalte das Altpapier komfortabler entsorgen.
Auch die Biotonne wird ab dem 1. April wöchentlich statt wie bisher 14-täglich geleert – mit Ausnahme der Wintermonate Dezember, Januar und Februar, in denen wie bisher eine 14-tägliche Leerung erfolgt. Neu ist zudem, dass künftig auch Küchenabfälle „nach dem Kochtopf“ über die kostenlose Biotonne entsorgt werden, was das Restmüllvolumen verringert.
Auch die städtische Homepage www.duesseldorf.de/abfall sowie der Abfallkalender, der in den letzten Wochen an alle Haushalte verteilt worden ist, enthalten diese Informationen.
Neuer Zahlungsweg
Ab dem 1. Januar 2025 ist die AWISTA Kommunal GmbH der Dienstleister für Abfallwirtschaft und Straßenreinigung in Düsseldorf. Neu ist, dass die Stadt selbst die Gebühren für Müllabfuhr und Straßenreinigung erhebt. Die Gebührenbescheide 2025 werden im Januar 2025 also von der Stadt verschickt. Auch das Inkassoverfahren wird dann von der Stadt durchgeführt.
Für die Kundinnen und Kunden ändert sich daher der Zahlungsweg. Soweit die Zahlungen per Lasteneinzugsverfahren abgewickelt werden, müssen dafür neue SEPA-Mandate (Einzugsermächtigungen) erteilt werden. Dazu werden aktuell alle Kundinnen und Kunden mit entsprechenden Erläuterungen angeschrieben. Die Gebührenbescheide selbst werden diese Informationen ebenfalls enthalten. Des Weiteren werden diese mit QR-Codes versehen, wodurch die Zahlung sehr einfach online abgewickelt oder alternativ bequem online ein SEPA-Mandat erteilt werden kann.
Für Auskünfte zu zum Beispiel Eigentums- und Verwalterwechsel oder Adressänderungen können Betroffene die E-Mail abfallgebuehren@duesseldorf.de verwenden. Fragen zu Zahlungen können per E-Mail an Forderungsmanagement@duesseldorf.de gestellt werden.
Bestellung von Abfallbehältern zukünftig über die AWISTA Kommunal GmbH
Die Bestellung von Abfallbehältern wie auch die Beratung zu Behälterstandplätzen auf den Grundstücken der Kundinnen und Kunden erfolgt ab Januar 2025 durch die AWISTA Kommunal GmbH. Die AWISTA Kommunal ist unter www.awista-kommunal.de beziehungsweise über die E-Mail standplatzberatung@awista-kommunal.de erreichbar.