„In diesem Kalenderjahr wird das nicht mehr endgültig beschlossen. Dafür fehlt mittlerweile schlicht die Zeit“, sagte Kukies der „Welt“ vom Freitag. Ein rückwirkender Entlastungsbeschluss sei aber noch möglich.
Bei den Neuregelungen geht es um das noch von der Ampel-Regierung im Kabinett beschlossene Steuerfortentwicklungsgesetz. Ein Kernpunkt ist neben der Erhöhung des Kindergeldes ein Ausgleich für die sogenannte kalte Progression. Daneben enthält das Gesetz noch weitere Regelungen, auf die sich SPD, Grüne und FDP damals geeinigt hatten. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition will die FDP das Gesetzesvorhaben aber nicht mehr mittragen.
Auch die CDU/CSU lehnt es ab, dem Entwurf im Bundestag eine Mehrheit zu sichern. Kukies äußerte die Hoffnung, dass sich das nach der Abstimmung über die von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gestellte Vertrauensfrage am Montag noch ändern könnte. „Sollte das entsprechende Gesetz nun rasch vom Bundestag beschlossen werden, hätte der Bundesrat bis zum 21. Februar Zeit, also zwei Tage vor der Wahl, es zu verabschieden“, sagte er der „Welt“. Dies liege dann an Union und FDP.
Kukies äußerte sich in dem Interview auch zu der 2025 zunächst notwendigen vorläufigen Haushaltsführung des Bundes. „Wir werden uns bei den Ausgaben weitgehend an dem Regierungsentwurf für 2025 aus dem Sommer orientieren“, sagte der Finanzminister. Der Regierungsentwurf bilde allerdings nur die Berechnungsgrundlage und entbinde nicht von der Entscheidung, welche Ausgaben laut Grundgesetz getätigt werden dürften, fügte er hinzu.
Die Gefahr eines Verfassungsbruchs durch die Orientierung am Regierungsentwurf 2025 und nicht an den Ausgaben 2024 sieht Kukies demnach nicht. „Den Regierungsentwurf für 2025 als Grundlage zu nehmen, ist eine genaue Umsetzung einer intensiv geprüften Empfehlung der Haushaltsabteilung meines Hauses“, sagte der Minister.
Er kenne zwar Stimmen von Verfassungsrechtlern, die dies anders sehen. „Es ist aber die feste Fachmeinung meines Hauses, dass die Orientierung am Regierungsentwurf verfassungsgemäß ist“, betonte Kukies. Dies sei auch in der Vergangenheit so gehandhabt worden. Die vorläufige Haushaltsführung ist notwendig, weil wegen des Bruchs der Ampel-Koalition kein Haushalt für das kommende Jahr mehr beschlossen wird. Dies soll erst nach den für den 23. Februar geplanten Neuwahlen und der anschließenden Bildung einer neuen Bundesregierung nachgeholt werden.
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