Düsseldorf informiert zum bundesweiten Rauchmeldertag

Seit über zehn Jahren besteht eine Rauchmelderpflicht in Wohngebäude in Nordrhein-Westfalen.

Düsseldorf  – Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Flure, die als Fluchtwege dienen, sind mindestens mit einem Rauchmelder auszustatten. Dazu gibt es seit 2006 den bundesweiten Rauchmeldertag, dieser findet immer am Freitag, den 13., statt. Durch die langjährige Aufklärungsarbeit sind die Rauchmelder als Lebensretter im Bewusstsein der Menschen. „Wenn es zu einem Brand kommt, zählt jede Sekunde! Eine Rauchgasvergiftung kann bereits nach wenigen Atemzügen tödlich sein“, erklärt David von der Lieth, Leiter der Düsseldorfer Feuerwehr. „Seit der Einführung der Rauchmelderpflicht sehen wir eine positive Entwicklung. Bei einer Vielzahl von Einsätzen konnten die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner bereits vor Eintreffen der Feuerwehr die Brandwohnung verlassen.“

Rauchmelder retten Leben, wenn sie funktionieren

Damit die „kleinen Lebensretter“ auch im Notfall Alarm geben können, müssen diese fachgerecht installiert sein und regelmäßig gewartet werden. Das gilt für das Eigenheim, selbst genutzte Eigentumswohnungen sowie für vermietete Immobilien. Mieterinnen und Mieter sind verpflichtet, die vom Eigentümer oder durch Dritte installierten Geräte gemäß Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und ihre Betriebsbereitschaft sicherzustellen. „Hier appellieren wir an die Bewohnenden der Immobilien, eine jährliche Wartung an den Geräten durchzuführen“, sagt Feuerwehrsprecher Stefan Böle. Im letzten Jahr rückten die Brandbekämpfer aus Düsseldorf zu rund 300 Brandeinsätzen aus, bei denen ein defekter oder schlecht gewarteter Rauchmelder Alarm gegeben hat – 69 Mal war dies bereits im ersten Halbjahr 2024 der Fall.

Rauchmelder in nur vier Schritten prüfen

Regelmäßige Überprüfung der Funktionstüchtigkeit ist die Grundsäule für einen guten Schutz. Zur Prüfung kann der Rauchmelder über die Prüftaste getestet werden. Ist bei der Überprüfung kein Ton hörbar, muss die Batterie getauscht werden. Wenn der Rauchmelder in regelmäßigen Abständen ohne sichtbaren Grund einen Einzelton von sich gibt – ist dies meist ein Anzeichen für eine zu geringe Batteriespannung. Spätestens dann sollten Bewohner oder Eigentümer ebenfalls die Batterie tauschen. Im zweiten Schritt sollte ein routinemäßiger Check der Rauchmelder auf Verschmutzungen durchgeführt und bei Bedarf gemäß Herstellerangaben der Rauchmelder vorsichtig gesäubert werden. Die Umgebung auf Hindernisse prüfen. So sollten rund 50 Zentimeter Abstand rund um den elektronischen Lebensretter bestehen. Überprüfen sie auch, ob Räumlichkeiten umgestaltet oder umgewandelt wurden. Im vierten Schritt und letzten Punkt bei der Überprüfung sollten alle Rauchmelder, die älter als zehn Jahre sind, vorsorglich ausgetauscht werden. Die elektrischen Bauteile altern und sind sehr empfindlich und gewährleisten nach einer solch langen Zeit keine Sicherheit mehr.

Der richtige Rauchmelder 

Kaufinteressierte sollten vor einem Erwerb auf einige wenige Qualitätsmerkmale achten. Grundsätzlich können Rauchmelder in Elektrofachgeschäften, Baumärkten und Online-Shops und im gut sortierten Einzelhandel beschafft werden. Egal für welche Bezugsquelle sich entschieden wird, sollten die Rauchmelder die Kennzeichnung DIN EN 14604 besitzen. Vor dem Kauf sollte man auch die genaue Anzahl der Rauchmelder berechnen. Für einen gesetzlichen Mindestschutz müssen alle Schlaf-, Kinder- und Gästezimmer über einen eigenen Rauchmelder verfügen. Aber auch Flur und Treppenräume in Einfamilienhäuser fallen unter die gesetzliche Ausstattungspflicht. Die Experten empfehlen auch in ständig genutzten Aufenthaltsräumen die Anbringung von Rauchmeldern zu erwägen. Darunter fallen unter anderem Wohn- und Arbeitszimmer. Für einen hochwertigen Rauchmelder sprechen auch die Merkmale fest eingebaute 10-Jahres-Batterie, verständliche Bedienungsanleitung und das Qualitätszeichen „Q“ auf Rauchmelder und Verpackung.

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