Das Landgericht Lübeck sprach ihn nach Angaben eines Sprechers am Dienstag des Totschlags schuldig. Nach Feststellungen der Kammer hatte der 55-Jährige im März 2023 nach einem Streit in der gemeinsamen Wohnung auf seine 41-jährige Ehefrau eingetreten. Anschließend würgte er sie zu Tode.
Bereits in einem ersten Verfahren wurde der Angeklagte wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Diese Entscheidung hob der Bundesgerichtshof in einem von dem Mann angestrengten Revisionsverfahren später auf. Eine andere Kammer des Landgerichts musste erneut entscheiden.
Am Ende kam diese hinsichtlich des Vorwurfs und des Strafmaßes zum selben Ergebnis. Die Voraussetzungen für einen minderschweren Totschlag sah das Gericht anders als die Verteidigung des Beschuldigten nicht als erfüllt an. Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen eine Freiheitsstrafe im Bereich von fünf Jahren gefordert.
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