Düsseldorf – Ab sofort können ÜBS, die im staatlichen Bildungsauftrag überbetriebliche Lehrlingsunterweisung durchführen, Unterstützung aus dem Landesprogramm beantragen. Für die Härtefallhilfe stehen fünf Millionen Euro Landesmittel aus dem zweiten Maßnahmenpaket des Sondervermögens „Krisenbewältigung“ zur Verfügung.
„Unsere Härtefallhilfe entlastet die überbetrieblichen Bildungsstätten für die Monate im Jahr 2022, in denen keine anderen Hilfen zur Verfügung standen. Damit bleiben wir unserem Förderansatz treu, als Land dort einzuspringen, wo es Förderlücken gibt oder gab. Die Förderung unterstützt die überbetrieblichen Bildungsstätten, die 2022 besonders hohe Energiekosten hatten. Die Landesregierung stellt damit deren wichtige Arbeit nachhaltig sicher“, erklärt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.
„Wir schätzen die finanzielle Unterstützung des Landes als Härtefallhilfen für betroffene Überbetriebliche Bildungszentren sehr. Denn die ÜBS sind ein entscheidender Bestandteil der öffentlichen Bildungsinfrastruktur für die berufliche Aus- und Weiterbildung für das Handwerk. Dank des Engagements von Minister Laumann und seinem Arbeitsministerium wird damit vom Land ein wichtiger Beitrag geleistet, um die Leistungsfähigkeit der ÜBS für die Fachkräftesicherung in Krisenzeiten zu erhalten“, sagt Berthold Schröder, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertages.
„IHK NRW begrüßt die zusätzliche Unterstützung der Landesregierung für die überbetrieblichen Bildungsstätten. Als Reaktion auf die gestiegenen Energiepreise sichert die neue Hilfe den Betrieb der Bildungsstätten und liefert so einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung,“ so Ralf Stoffels, Präsident von IHK NRW.
„Die Bauindustrie ist erfreut über dieses erneute deutliche Signal des Landes NRW, die überbetriebliche Ausbildung in besonderen Krisensituationen zu unterstützen“, sagt Dr. Bernd Garstka, Geschäftsführer des Berufsförderungswerks der Bauindustrie NRW gGmbH.
Die überbetrieblichen Bildungsstätten im Land können für die Monate März bis November 2022 eine Förderung in Höhe von 80 Prozent der Mehrkosten 2022 gegenüber 2021 beantragen. Hierzu muss die tatsächliche finanzielle Belastung 2023 erfolgen. Dabei wird höchstens der Verbrauch gefördert, der auch 2021 bestand. Die Bezirksregierungen übernehmen die Prüfung und Bewilligung der Anträge sowie die Auszahlung der Mittel.
Weitere Informationen zum Förderangebot und die Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter folgendem Link https://www.mags.nrw/ueberbetriebliche-bildungsstaetten-hilfe-energie