„Wir werden uns mit aller Kraft dafür einsetzen, dass über unseren Gruppenantrag bis zur geplanten Bundestagswahl am 23. Februar 2025 im Plenum entschieden wird“, erklärten die Abgeordneten Sabine Dittmar (SPD) und Armin Grau (Grüne) in der „Rheinischen Post“ vom Donnerstag. An dem Vorgehen gab es jedoch Kritik.
Ziel des Antrags ist es, den derzeitigen Mangel an Spenderorganen zu bekämpfen. „Die Situation, dass jeden Tag bis zu drei Menschen von Wartelisten ohne Transplantation versterben, muss dringend beendet werden“, erklärten Dittmar und Grau. Ihnen zufolge wird die fraktionsübergreifende Initiative bisher von 223 der insgesamt 733 Abgeordneten im Bundestag unterstützt.
Die Organspende erfolgt in Deutschland nur, wenn jemand dies vor seinem Tod klar erlaubt hat, zum Beispiel mit dem Organspendeausweis – oder wenn die Angehörigen zustimmen. Weil es zu wenige Spenderorgane gibt, wird immer wieder eine Umstellung auf die Widerspruchslösung diskutiert.
Diese sieht der Gruppenantrag im Bundestag vor – Patienten müssten dann widersprechen, wenn sie nicht mit einer Organentnahme einverstanden sind. Tun sie das nicht, gelten sie automatisch als Organspender. 2020 wurde im Bundestag schon einmal über die Widerspruchsregelung abgestimmt, damals gab es keine Mehrheit.
Doch an dem Vorstoß gab es Kritik: „Ich rate dazu, in so einer Phase kurz vor einer Wahl und einer kompletten Veränderung des deutschen Bundestags ethische Fragen dieses Niveaus nicht mehr zu entscheiden“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Freitagausgabe). „Als Befürworter einer Widerspruchslösung bin ich dagegen, dass diese Frage noch in diesen Bundestag eingebracht wird.“
Auch der Vorsitzende des Innenausschusses, Lars Castellucci (SPD), kritisierte das Vorhaben. Wenn Organe entnommen werden könnten, solange nicht widersprochen worden sei, „verrutscht etwas“, sagte er der Mediengruppe Bayern. Gleichzeitig sei die Not durch fehlende Spenderorgane groß, es müsse sich unbedingt etwas verbessern. „Darüber, wie das gelingen kann, hätte ich mir zunächst eine Debatte im Bundestag gewünscht“, sagte Castellucci.
Dagegen verteidigte die CDU-Politikerin Gitta Connemann den Plan. „Die Entscheidung, dass wir den Antrag einbringen, ist gemeinsam von der Initiatorengruppe gefällt worden, nachdem bekannt war, dass die beiden anderen Gruppenanträge eingebracht worden waren.“ Connemann bezog sich damit auf die Anträge in Sachen Abtreibung und AfD-Verbot an.
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