Die zuständige Richterin ging nach Angaben einer Gerichtssprecherin nach der Verhandlung am Freitag davon aus, dass die Beschuldigte offenbar Gas- und Bremspedal verwechselt hatte und deshalb auf einen Gehweg geraten war. Dort erfasste ihr Fahrzeug zwei Frauen, von denen eine starb.
Nach Feststellungen des Gerichts gab es keine Hinweise auf körperliche oder altersbedingte geistige Einschränkungen bei der Beschuldigten. Diese war laut Sprecherin zuvor seit mehr als 45 Jahren unfallfrei als Autofahrerin unterwegs und entschuldigte sich während der Verhandlung „mehrmals“ bei dem Sohn der verstorbenen Frau, der als Nebenkläger an dem Verfahren teilnahm.
Der Unfall hatte sich im Januar in Kiel ereignet. In der Sache beantragte die Staatsanwaltschaft zunächst einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 3300 Euro wegen fahrlässiger Tötung und anderer Delikte. Das Amtsgericht setzte wegen der Bedeutung des Falls aber eine öffentliche Verhandlung an. Alle Beteiligten hätten sich darin „angenähert“ und seien „versöhnlich miteinander ins Gespräch“ gekommen, teilte die Sprecherin mit.
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