Essen – Die nachstehenden Sonntage sollen in den jeweiligen Stadtteilen verkaufsoffen sein und finden dann in Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen statt:
- 3. September
Borbeck: 40. Borbecker Marktfest
- 10. September
Kettwig: 29. Brunnenfest
Kupferdreh: 38. Sonnenblumenfest
- 17. September
Altenessen: 27. Stadtteilfest
Die weitere Grundlage für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen in den darauffolgenden Monaten Oktober bis Dezember 2023 wird voraussichtlich der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung in seiner September-Sitzung empfehlen. Der Rat der Stadt Essen wird voraussichtlich in seiner September-Sitzung darüber entscheiden.
Die Grundlage für den Beschluss ist das Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) vom 16.11.2006 in der am 30.03.2018 in Kraft getretenen Fassung. Sämtliche Terminvorschläge für 2023 müssen die Anforderung erfüllen, dass je Verkaufsstelle maximal acht verkaufsoffene Sonntage eingeräumt werden (§ 6 Abs. 1 S. 1 LÖG NRW) und dass im gesamten Stadtgebiet maximal 16 Kalendersonntage für die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Anspruch genommen werden (§ 6 Abs. 4 S. 3 LÖG NRW).