Wirtschaftsweise schlagen zur Finanzbildung „Kinderstartgeld“ vom Staat vor

Der Sachverständigenrat Wirtschaft hat ein staatliche finanziertes Kinderstartgeld vorgeschlagen.

Der Staat soll für Kinder ab sechs Jahren monatlich etwa zehn Euro in einen Aktienfonds einzahlen – solange, bis sie 18 Jahre alt sind. Dann sollte die angesparte Summe „ohne Zweckbindung“ ausgezahlt werden, wie die fünf Wirtschaftsweisen am Montag erklärten. Den Staat würde das 1,5 Milliarden Euro im Jahr kosten.

Das Kinderstartgeld solle „eine Teilnahme am Kapitalmarkt bereits früh im Leben verankern und dadurch langfristige Erfahrungen mit entsprechenden Anlagen und deren Renditechancen für breite Bevölkerungsschichten ermöglichen“, argumentierte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. In den zwölf Jahren könnten die Kinder und ihre Eltern „verschiedene Finanzzyklen erleben und von den Vorteilen einer breit gestreuten Anlage profitieren“.

„Unverzichtbares Kernelement“ sei ein breit diversifizierter Fonds mit einem hohen Aktienanteil. Dies ermögliche im langen Anlagehorizont eine „solide Rendite mit geringem Risiko“. Eltern sollen einen Fonds für ihr Kind oder ihre Kinder nach bestimmten Kriterien aussuchen können.

Die Wirtschaftsweise Ulrike Malmendier erläuterte: „Die bisherigen Finanzbildungsprogramme haben, nicht nur in Deutschland, weniger zur Stärkung der Finanzkompetenz in der Bevölkerung beigetragen als erhofft.“ Anders als bisherige Maßnahmen ziele das vorgeschlagene Kinderstartgeld darauf ab, Finanzverhalten durch das Lernen aus Erfahrungen zu stärken – anstatt auf theoretisches Wissen. Würden bereits jüngere Kinder in das Programm aufgenommen, wirke das Kinderstartgeld auch auf die Finanzkompetenz der Eltern, da sie zunächst die Kapitalanlage für ihre minderjährigen Kinder übernehmen.

Die Wirtschaftsweisen schlagen vor, das Kinderstartgeld an den Bezug von Kindergeld zu knüpfen. Ein kleiner monatlicher Beitrag genüge, betonten sie – das Programm solle „nicht in erster Linie dem Vermögensaufbau dienen“. Sollten die Eltern keine „aktive“ Anlageentscheidung treffen, würden die Einzahlungen in einen Fonds mit einem hundertprozentigen Aktienanteil fließen, so der Vorschlag. Bis zum 18. Geburtstag des Kindes sollen Auszahlungen grundsätzlich nicht zulässig sein.

Eine „bildungspolitische Begleitung des Programms an Schulen“ und altersgerechte Finanzbildungskurse zu wichtigen Zeitpunkten wie etwa kurz vor Ende der Ansparphase könnte die Wirkung des Kinderstartgelds auf die Finanzkompetenz noch gestärkt werden, erläuterten die Wirtschaftsweisen weiter. Voraussetzung sei aber, dass die Kurse „ansprechend gestaltet“ und Lehrkräfte geschult seien.
© AFP

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