Die Staatsanwaltschaft der Hauptstadt erhob Anklage gegen drei Geschäftsführer im Alter von 46, 53 und 63 wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 37 besonders schweren Fällen sowie 33 Verstößen gegen die Abgabenordnung, wie die Behörde am Montag mitteilte.
Die Beschuldigten hatten laut Staatsanwaltschaft zwischen Februar 2014 und Juni 2017 erheblich geringere Löhne gegenüber den Krankenkassen als zuständige Einzugsstellen für die Sozialversicherungsbeiträge angegeben. Manche Arbeitnehmer meldeten sie erst gar nicht als sozialversicherungspflichtig. Dadurch wurde der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung niedriger angesetzt, wodurch ein Schaden von 4,3 Millionen Euro entstand.
Wegen der zu niedrig angesetzten Löhne und Falschangaben gegenüber dem Finanzamt wurden laut Anklage auch zu wenig Lohnsteuer und ein zu geringer Solidaritätszuschlag bezahlt, was zusätzlich zu einem Schaden von einer Million Euro führte. In vier weiteren Fällen machten die Männer zudem falsche Angaben gegenüber der Berufsgenossenschaft, wodurch ein Schaden von weiteren 896.000 Euro entstand. Der Gesamtschaden beträgt insgesamt 6,2 Millionen Euro.
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