Ein entsprechender Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigt, wie das Gericht am Montag in Berlin mitteilte. Die Entscheidung ist unanfechtbar und damit endgültig.
In der RBB-Livesendung stehen sich am Dienstag die Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten von SPD, AfD, CDU, Grünen, Linkspartei, Freien Wählern und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gegenüber. Laut Sendungskonzept wurden nur Parteien eingeladen, die aktuell im Landtag vertreten sind oder Umfragen zufolge über die Fünfprozenthürde kommen.
„Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“, hieß es nun vom OVG. Die redaktionelle Gestaltung der Sendung sei von der Rundfunkfreiheit des RBB gedeckt und verletze den FDP-Landesverband nicht in seinem Recht auf Chancengleichheit. Die FDP werde im Gesamtkonzept des RBB zur Vorwahlberichterstattung „angemessen berücksichtigt“.
Die FDP lag in Umfragen zuletzt regelmäßig deutlich unter fünf Prozent. Der Einzug in den Brandenburger Landtag war den Freien Demokraten zuletzt 2009 gelungen.
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