Gut zweieinhalb Jahre Haft in weiterem Prozess gegen „Trauerschwindler“ in Rostock

Ein ehemaliger Bestatter ist vom Amtsgericht Rostock wegen schweren Betrugs in acht Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden.

Das Urteil fiel nach Angaben des Gerichts in der Stadt in Mecklenburg-Vorpommern am Mittwoch. Der 50-jährige Angeklagte war durch ein anderes Verfahren als „Trauerschwindler“ bekannt geworden.

Die Staatsanwaltschaft warf dem vorbestraften Deutschen nun vor, zwischen Februar 2020 und März 2022 unter anderem Aufträge an Handwerksfirmen und den Kauf eines Hauses nicht vollständig bezahlt haben. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab, nachdem sich die Prozessbeteiligten zu Beginn des Prozesses auf einen sogenannten Deal verständigt hatten, der eine maximale Strafe von zwei Jahren und elf Monaten vorsah. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bereits im Mai 2023 verurteilte das Amtsgericht den Mann ebenfalls wegen Betruges zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis, weil er als Bestatter die Trauer mehrerer Frauen um Angehörige ausgenutzt haben soll. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 50-Jährige Liebesbeziehungen zu seinen Opfern unterhalten, sie ausgenutzt und so 230.000 Euro erlangt hatte. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte Berufung einlegte. Darüber soll nach Angaben eines Sprechers im Herbst am Landgericht Rostock verhandelt werden.
© AFP

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