Bundessozialgericht: Impfschaden kann in besonderen Fällen Arbeitsunfall sein
Impfungen gehören zwar grundsätzlich in den privaten Lebensbereich. Ein Impfschaden nach einer betrieblich organisierten Impfung kann aber in bestimmten Fällen dennoch als Arbeitsunfall anerkannt werden, wie das Bundessozialgericht entschied.
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