BGH: Fahren entgegen Einbahnstraße auch zu Herauslassen von anderem Auto verboten

BGH: Fahren entgegen Einbahnstraße auch zu Herauslassen von anderem Auto verboten

Eine Einbahnstraße darf nicht in falscher Richtung befahren werden – auch nicht rückwärts, um ein anderes Auto aus einer Parklücke herauszulassen. Nur unmittelbares Rangieren zum Einparken sei zulässig, erklärte der Bundesgerichtshof.

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