Kein Familienschutz für Eltern von erst in Deutschland geborenem Flüchtlingskind
Die somalischen Eltern und Brüder eines in Deutschland geborenen und als Flüchtling anerkannten Mädchens haben keinen Anspruch darauf, als Angehörige selbst abgeleiteten Flüchtlingsschutz zu beanspruchen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.
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