Fischotter dürfen in Bayern auch ausnahmsweise nicht mehr getötet werden

Fischotter dürfen in Bayern auch ausnahmsweise nicht mehr getötet werden

In Bayern darf der auf der roten Liste der gefährdeten Tierarten stehende Fischotter ab sofort nicht mehr gejagt werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München setzte zwei entsprechende Verordnungen in einem Eilverfahren außer Kraft.

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