Bayern will „Vom Fluss bis zum Meer“ als verbotenes Kennzeichen der Hamas ahnden
Der bei pro-palästinensischen Demonstrationen verwendete Slogan „Vom Fluss bis zum Meer“ wird in Bayern künftig strafrechtlich verfolgt. Das sagte der Münchner Oberstaatsanwalt Andreas Franck der „Süddeutschen Zeitung“.
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