Urteil: Auftrag über Funkgeräte für Bundeswehr ohne Ausschreibung rechtens

Urteil: Auftrag über Funkgeräte für Bundeswehr ohne Ausschreibung rechtens

Ein Münchner Unternehmen durfte ohne Vergabeverfahren mit der Lieferung digitaler Funkgeräte an die Bundeswehr beauftragt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Es wies die Beschwerde eines französischen Rüstungskonzerns zurück.

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