Urteil: Mutter gilt ab mehr als 60 Prozent der Betreuung als alleinerziehend

Urteil: Mutter gilt ab mehr als 60 Prozent der Betreuung als alleinerziehend

In einem Rechtsstreit über Unterhaltsvorschuss für Kinder hat das Bundesverwaltungsgericht definiert, ab wann ein Elternteil in solch einer Konstellation als alleinerziehend gilt – wenn er oder sie in über 60 Prozent der Zeit die Betreuung übernimmt.

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