Zahl der Asylanträge zieht im Januar wieder an

Im vergangenen Jahr sind 329.120 Erstanträge auf Asyl gestellt worden - über 51 Prozent mehr als im Vorjahr.

Die Zahl der Asylanträge ist im Januar wieder gestiegen. Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) am Mittwoch mitteilte, wurden im vergangenen Monat 26.376 Erstanträge auf Asyl gestellt. Dies waren 14,6 Prozent mehr als im Dezember. Zusammen mit Folgeanträgen zählte die Behörde 28.241 Anträge. Von November auf Dezember war die Zahl der Anträge wie häufig zu dieser Jahreszeit deutlich zurückgegangen.

Bei den Herkunftsländern standen bei Erst- und Folgeanträgen Syrien (7684), die Türkei (4876) und Afghanistan (3634) an der Spitze. 1075 der Erstanträge im Januar betrafen in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.

Das Bundesamt entschied im vergangenen Monat über 27.363 Erst- und Folgeanträge. In 45,1 Prozent der Fälle wurde dabei Asyl oder ein anderer Schutzstatus gewährt. Abgelehnt wurden die Anträge von 7477 Menschen. In 7549 Fällen erledigten sich die Verfahren aus anderen Gründen, etwa weil der Antrag zurückgezogen wurde. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug im Januar 7,2 Monate.

Die Unionsfraktion im Bundestag kritisierte die Länge der Verfahren. „Dabei hatte der Kanzler den Ministerpräsidenten Anfang November noch eine Beschleunigung der Verfahren mit dem Ziel zugesagt, dass die behördlichen und erstinstanzlichen Asylverfahren in der Regel nach sechs Monaten beendet sind“, betonte die Fraktionsvize Andrea Lindholz. „Allein das zeigt, wie sehr die Asylpolitik der Ampel von der Realität entfernt ist.“ Lindholz forderte „dringend weitere Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduzierung der illegalen Migration“.

Das Bamf selbst verwies auf eine kürzere Bearbeitungsdauer, wenn alle Entscheidungen über Erst- und Folgeanträge mit Antragstellung in den vergangenen zwölf Monaten einbezogen würden. Dann habe die Verfahrensdauer im Schnitt 4,4 Monate betragen.

Zudem betont die Behörde, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren zum 1. Januar 2023 EU-Vorgaben umgesetzt worden seien. Maßgeblich für die Berechnung der Verfahrensdauer sei nunmehr der Zeitpunkt, zu dem Deutschland für das Verfahren zuständig wurde. „Ein Vergleich mit Berechnungen, die vor dem Inkrafttreten erfolgten, ist daher nur bedingt möglich.“
© AFP

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