Eine Verfassungsbeschwerde kann ab Donnerstag auch digital eingereicht werden. Wie das Bundesjustizministerium am Mittwoch mitteilte, tritt eine entsprechende Gesetzesänderung in Kraft. Ab 1. August sei der Gang nach Karlsruhe auch digital möglich, erklärte Justizminister Marco Buschmann (FDP) dazu. „Faxgerät und Briefmarke sind nicht mehr erforderlich.“
Eine normale E-Mail reicht jedoch zur Einreichung der Dokumente nicht aus. Genutzt werden muss laut Verfassungsgericht ein „zugelassener elektronischer Übermittlungsweg“. Für Anwältinnen und Anwälte ist dies das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), Bürgerinnen und Bürger können demnach unter anderem das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO) oder ein De-Mail-Konto nutzen.
Die Zeit sei reif für den Schritt, so Buschmann weiter. „Das Bundesverfassungsgericht ist ein Bürgergericht. Deshalb ist es richtig, dass es nun auch digital angerufen werden kann.“ Der FDP-Politiker sprach von einem „weiteren wichtigen Schritt bei der Digitalisierung unseres Rechtsstaats“.
© AFP