Verbraucherschützer: Verschlissene und verdreckte Kleidung gehört weiter in Restmüll

Seit Januar gilt eine neue EU-Richtlinie, wonach alte Kleidung und andere Textilien nicht mehr im Hausmüll entsorgt werden dürfen - für stark verschlissene oder verdreckte Textilien gilt das aber nicht.

Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Denn diese Textilien könnten nicht verwertet werden; das Aussortieren würde laut dem Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) zu hohen Kosten führen.

Die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle in der EU wurde eingeführt, damit mehr Texilien wiederverwendet oder recycelt werden. In Deutschland gibt es aber schon lange Container für Alttextilien, oft von gemeinnützigen Organisationen, so dass die Erfassungsquote hierzulande laut VKU bei 64 Prozent liegt.

Die so gesammelten Alttextilien werden demnach „in einem aufwendigen Prozess sortiert und einer Wiederverwendung als Secondhand-Bekleidung oder einem Recycling zugeführt“. Die Wiederverwendungs- und Verwertungsquote betrage mehr als 90 Prozent. „Für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ändert sich durch die Getrenntsammlung also zunächst nichts“, betont der VKU.

Recycelt werden Alttextilien etwa zu Material für Putzlappen oder für Dämmstoffe. Mit der neuen EU-Richtlinie werden „die Mengen von minderer Qualität EU-weit stark ansteigen“, die verwertet werden müssen, erwartet der VKU. Die bestehenden Recyclingkapazitäten seien aber längst ausgelastet und die Nachfrage nach Dämmstoffen oder Putzlappen sei gesättig. Neue Geschäftsmodelle im Textilrecycling seien noch nicht etabliert.

Der VKU und FairWertung, der Zusammenschluss gemeinnütziger Altkleidersammler in Deutschland, fordern mit Blick auf die EU-Richtlinie eine „unbürokratische Übernahme der Sammelkosten durch die Hersteller“. Denn die Erlöse würden die Kosten nicht mehr decken.
© AFP

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