Verbraucherschützer klagen gegen Aufpreis für werbefreies Streaming bei Amazon

Die Verbraucherzentrale Sachsen hält die Einführung von Werbung beim Streamingdienst Prime Video des Internetkonzerns Amazon für rechtswidrig.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hält die Einführung von Werbung beim Streamingdienst Prime Video des Internetkonzerns Amazon für rechtswidrig. Geplant ist deshalb eine Sammelklage gegen Amazon, wie die Verbraucherschützer am Montag mitteilten. Denn es handle sich um eine „einseitige Anpassung“ bestehender Verträge, für die Amazon „eigentlich die Zustimmung seiner Abonnent*innen hätte einholen müssen“, argumentierte die Verbraucherzentrale.

Hintergrund ist, dass Amazon angekündigt hat, von diesem Montag an „in begrenztem Umfang“ Werbung in Filmen und Serien seines Video-Streamingangebotes zu schalten. Wer das vermeiden und weiterhin werbefrei streamen möchte, kann für 2,99 Euro das zusätzliche Abo Prime Video Ad Free abschließen und das Angebot ohne Werbung nutzen.

Wie die Verbraucherzentrale Sachsen weiter mitteilte, können Betroffene sich bei der Sammelklage anmelden, sobald diese eingereicht ist. Im Erfolgsfall bekämen sie dann ihre Kosten zurückerstattet. „Wir sprechen hier von etwa 36 Euro pro Jahr“, erklärte der Rechtsexperte der Verbraucherzentrale, Michael Hummel. Über einen Zeitraum von mehreren Jahren könne sich das durchaus lohnen. „Wir rechnen mit mehreren Jahren Verfahrensdauer und informieren, sobald man sich anmelden kann“, fügte Hummel hinzu.
© AFP

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