Verbraucherschützer haben versteckten Alkohol in Kuchen, Fertigsuppen oder Grillsaucen kritisiert. Alkohol müsse nur in der Zutatenliste gekennzeichnet sein und sei daher auf den ersten Blick schwer zu erkennen, erklärte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am Donnerstag in Mainz.
Auch auf der Zutatenliste, die sich meist klein auf der Rückseite der Verpackung befindet, verstecke sich Alkohol teilweise unter Begriffen wie Ethanol, Arrak oder Ethylalkohol. Wird Alkohol als Trägerstoff verwendet wie zum Beispiel bei manchen Aromen, muss er demnach nicht einmal dort aufgeführt sein. Keine Kennzeichnungspflicht besteht für unverpackte Lebensmittel, wie lose verkaufte Pralinen, sowie für Speisen im Restaurant oder Kuchen im Café.
„Wir fordern einen gut sichtbaren Hinweis von Alkohol auf der Schauseite von verpackten Produkten sowie bei unverpackten Lebensmitteln“, erklärte Heike Troue, Chefin der Verbraucherzentrale. Einige Verbrauchergruppen seien besonders auf eine eindeutige Kennzeichnung angewiesen, darunter Schwangere und Kinder. Bei abstinenten Alkoholikern könnten der Geruch sowie kleine Mengen Alkohol zu einem Rückfall führen. Auch für Menschen, die aus religiösen Gründen auf Alkohol verzichteten, sei eine entsprechende Kennzeichnung wichtig.
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